Tagesseminar
Dieses Seminar soll der Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen (SBV) in ihrer wichtigen Rolle und Stellung dienen und zu ihrer Rechtssicherheit beitragen.
Für die Erfüllung der vielschichtigen Aufgaben ist die korrekte Anwendung der Rechtsbestimmungen unerlässlich. Hierzu sollen die zentralen Rechtsgrundlagen dargestellt und für auftretende Probleme Lösungen aufgezeigt werden. Zahlreiche Praxisbeispiele sollen gemeinsam erörtert werden und zu einer Vertiefung der Materie und dem besseren Verständnis beitragen.
Für Fragen und weitergehende Erläuterungen sowie zum gegenseitigen Austausch untereinander wird ausreichend Zeit zur Verfügung stehen. Die Umsetzung in die Caritas-Praxis soll im Plenum mit den Teilnehmenden gemeinsam entwickelt werden.
Schwerpunkte des Seminars
-
SBV als Interessenvertretung behinderter Beschäftigter
-
Stellung der SBV ggü. Schwerbehinderten, Dienstgeber, MAV
-
Wahl – Größe – Zusammensetzung der SBV
-
Aufgaben – Befugnisse – Rechte – Pflichten der SBV
-
Rechte auf Unterrichtung – Beteiligung – Mitwirkung
im Bewerbungsverfahren – Einstellung – Abmahnung – Kündigung -
Beteiligung der SBV im BEM – bei Inklusionsvereinbarung und Prävention
-
Rechtsstellung – Fortbildungen – Kündigungsschutz der SBV-Vertreter
-
Verhältnis gegenüber MAV – Veto gegenüber MAVO-Beschlüssen
-
Kooperation der SBV mit Inklusionsbeauftragtem des Dienstgebers –
mit Integrationsamt und -Fachdienst -
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklung
Kosten: 295 €
Anmeldung und Kontakt: Haus Klara, Tel: +49 (0) 931 / 4601 – 251, haus-klara@oberzell.de