Kirchenasyl: Freispruch für Schwester Juliana Seelmann

Würzburger Landgericht hebt Verurteilung der Oberzeller Franziskanerin auf

 

Freispruch für Schwester Juliana Seelmann. Mit diesem Urteil hat Richterin Susanne Krischker im Berufungsprozess am Würzburger Landgericht am Donnerstag die Verurteilung vom vergangenen Jahr aufgehoben. Das Amtsgericht hatte die Oberzeller Franziskanerin im Juni 2021 wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Zusammenhang mit Kirchenasyl schuldig gesprochen und verurteilt. Schon zu Beginn der Sitzung am Donnerstag erwähnte Richterin Krischker den Freispruch des Bayerischen Obersten Landesgerichtes in einem ähnlichen Fall und ließ anklingen, dass diese Entscheidung durchaus übertragbar sei.

Dennoch hatte sie nicht nur Fragen an Sr. Juliana, sondern auch an die geladene Zeugin, die junge Frau, der das Kirchenasyl im Jahr 2020 gewährt worden war. „Rechtlich relevant“ war für die Richterin vor allem die Frage, ob Sr. Juliana in irgendeiner Weise Einfluss auf die Nigerianerin genommen hatte, sie vielleicht sogar überredet habe, im Kirchenasyl zu bleiben. Sr. Juliana betonte, dass sie sich an alle Absprachen gehalten habe. Sie habe ihren Gast über jeden Schritt informiert, ihr gesagt, dass sie die Entscheidung über die Härtefallprüfung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abwarten müsse. Als schließlich der negative Bescheid in Oberzell eintraf, habe sie der jungen Frau mitgeteilt, dass sie das Kirchenasyl demnach verlassen müsse.

Aber am meisten hoffen wir natürlich, dass es in Zukunft gar nicht mehr soweit kommt,
dass Ordensleute oder Priester vor Gericht stehen.

Die Entscheidung zu bleiben, traf dann die junge Frau ganz allein, wie diese auch vor Gericht deutlich machte: „Ich hatte große Angst, habe geweint und ihr gesagt, dass ich auf keinen Fall zurück möchte.“ Für Richterin Krischker war damit klar, dass keine strafbare Handlung vorlag, denn Sr. Juliana sei nicht verpflichtet, das Kirchenasyl aktiv zu beenden oder Menschen aus dem Kloster zu vertreiben. Sie schlug Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach vor, die Berufung zurückzunehmen, was dieser auch tat. Zudem sprach er sich wie Rechtsanwalt Franz Bethäuser für einen Freispruch aus. Für das Urteil brauchten die Richterin und die beiden anwesenden Schöffinnen nur wenige Minuten, insgesamt dauerte die ganze Verhandlung inklusive Urteilsverkündung gerade mal eine Stunde. Da der Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Sr. Juliana verließ mit einem Lächeln den Gerichtssaal. Sie freue sich sehr über den Freispruch, sagte sie erleichtert. Kirchenasyl sei eine christliche Tradition, um besondere humanitäre Härten zu vermeiden. Es gehe darum, besonders verletzliche und schutzbedürftige Migranten vor einer Abschiebung zu bewahren. „Wir haben uns an alle Vorgaben gehalten, wie es zwischen der Kirche und dem Bundesamt abgesprochen war. Daher bin ich erleichtert, dass das zum Freispruch geführt hat.“ Ihre ganze Gemeinschaft freue sich über diesen Prozessausgang, sagte Generaloberin Sr. Dr. Katharina Ganz nach der Verhandlung. Mit dem Urteil entstünde nun mehr Rechtssicherheit für alle Klöster und Kirchengemeinden aller christlichen Konfessionen, die in besonderen Härtefällen Kirchenasyl gewährten. Von dem heutigen Tag gehe ein positives Signal aus, so die Generaloberin weiter. Die richtungsweisende Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts würde nun bestätigt und stärke sicher andere Ordensleute wie die Äbtissin Mechthild Thürmer aus dem oberfränkischen Benediktinerinnenkloster Kirschletten, deren Fall noch gerichtlich verhandelt werden muss.

“Aber am meisten hoffen wir natürlich, dass es in Zukunft gar nicht mehr soweit kommt, dass Ordensleute oder Priester vor Gericht stehen. Es müsse auch in Zukunft möglich sein, aus Glaubens- und Gewissensgründen als letztes Mittel Menschen in äußerster Notlage vorübergehend aufzunehmen, um ihnen in Deutschland ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen, wenn ihnen bei der Rückführung in den anderen Staat schwere Menschenrechtsverletzungen drohen oder sie dort nach ihrer Einreise in Europa bereits massive Gewalt erfahren haben.” Darüber hinaus hofft Sr. Katharina, dass das Dublin-III-Verfahren endlich überarbeitet wird und sich die Ampel-Koalition für eine menschenrechtskonforme Asylpolitik in ganz Europa einsetzt.

2019 und 2020 hatten die Oberzeller Franziskanerinnen zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt. Beide hatten seit ihrer Kindheit Gewalt erlebt, wurden vergewaltigt, landeten bei einer Zuhälterin, wurden über Menschenhändler zunächst in Libyen und später in Italien zur Prostitution gezwungen. Die Frauen entschieden sich unabhängig voneinander für die Flucht, suchten in Deutschland einen Ausweg, stellten Anträge auf Asyl. Das Bamf lehnte die Prüfung ab, verwies auf die Dublin-III-Verordnung und forderte die Frauen auf, nach Italien zurückzukehren, ihr europäisches Ersteinreiseland. So landeten die jungen Frauen im Kirchenasyl im Kloster Oberzell und bei der Menschenrechtsbeauftragten Sr. Juliana Seelmann. Ein paar Monate später folgte der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.

Aufgrund ungeklärter Fragen wurde einer der beiden Fälle schon im Prozess im Juni 2021 eingestellt. Für den anderen Fall folgte der Schuldspruch und der Richter verurteilte Sr. Juliana zu einer Geldstrafe von 600 Euro, ausgesetzt auf Bewährung (zwei Jahre). Zudem sollte sie 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sowohl Sr. Juliana und ihr Anwalt Franz Bethäuser als auch die Staatsanwaltschaft legten danach Berufung ein.

Ich weiß, dass es richtig war, ihr einen sicheren Ort und damit eine neue Chance zu geben.

Grundlage für die aktuelle Entscheidung im Berufungsprozess war das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichtes in Bamberg. In dem Verfahren im Februar 2022 gegen Bruder Abraham von der Abtei Münsterschwarzach hatten die Richter die Revision der Würzburger Staatsanwaltschaft abgelehnt und so den Freispruch des Benediktiners bestätigt, allerdings mit einer anderen Begründung. Auch er hatte sich strikt an die Absprachen zwischen Kirche und Staat gehalten als er einem Mann aus dem Gaza-Streifen Kirchenasyl gewährte.

In dem Prozess am Donnerstag betonte Sr. Juliana erneut, wie wichtig es ist, Härtefälle zu prüfen bevor die Menschen abgeschoben werden. Es seien immer Einzelfallentscheidungen, die zum Kirchenasyl führten. Die Frau aus Nigeria hat inzwischen Bleiberecht in Deutschland, lebt in Niederbayern, absolviert gerade einen Deutschkurs und will demnächst eine Ausbildung beginnen. Es habe sie sehr berührt, die junge Frau im Gericht wiederzusehen, betonte Sr. Juliana, vor allem, weil es ihr deutlich besser ging als vor zwei Jahren. „Ich weiß, dass es richtig war, ihr einen sicheren Ort und damit eine neue Chance zu geben.“

Aus unserem Archiv – zum Thema Kirchenasyl:

 

Einige Medien haben darüber hinaus bereits über den aktuellen Freispruch berichtet: