Tagesseminar
Dieses Seminar soll der sicheren Rechtsanwendung im Personalalltag dienen.
In diesem Seminar sollen die zentralen Grundlagen und Bestimmungen zur Begründung und Ausgestaltung des Dienstverhältnisses dargelegt werden. Die Besprechung zahlreicher Praxisbeispiele und der Austausch mit und unter den Teilnehmenden sollen zu einer Vertiefung der Materie und dem besseren Verständnis beitragen.
Fragen der Teilnehmenden werden im Plenum gemeinsam erörtert und beantwortet. Die Umsetzung in die Caritas-Praxis soll im Plenum mit den Teilnehmenden gemeinsam entwickelt werden.
Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
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Korrekte Ausschreibung, Bewerbungsverfahren, Vorstellungsgespräche
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Zusagen und Erklärungen des Dienstgebers im Vorfeld der Einstellung
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Begründung – Abschluss des AVR-Dienstverhältnisses
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Zwingende der Einbeziehung der AVR
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Rechtswirkung von Regelungen in Tätigkeits-, Funktions- und Stellenbeschreibungen
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Problembereich – Probezeit
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Gestaltung des Dienstverhältnisses
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Reichweite und Grenzen des Direktionsrechts
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Flexibilisierung der Vertragsgestaltung
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Befristung des Dienstverhältnisses nach TzBfG
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Neue AVR-Befristungsregelungen ab 01.06.2024 und 12.11.2025
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Bedeutung der AVR-Ausschlussfrist (§ 23 AVR)
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Begründung von Verhaltens- und Leistungspflichten der Mitarbeitenden
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Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
Kosten: 295 €
Anmeldung und Kontakt: Haus Klara, Tel: +49 (0) 931 / 4601 – 251, haus-klara@oberzell.de