Inkraftsetzen der KDR-OG

Mit Wirkung zum 25.5. wurde in der Sitzung der Generalleitung vom 8.5. die Kirchliche Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts (KDR-OG) in Kraft gesetzt.

Als Ordensdatenschutzbeauftragter wurde der Gemeinsame Ordensdatenschutzbeauftragter der DOK (GDSB) bestellt. Betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz ist weiterhin Matthias Hart.