Inkraftsetzen der Durchführungsverordnung zur KDR-OG

Mit Wirkung zum 1.7. wurde in der Sitzung der Generalleitung vom 14.5. die Durchführungsverordnung zur Kirchlichen Datenschutzregelung der Ordensgemeinschaft päpstlichen Rechts (KDR-OG) in Kraft gesetzt. 

Als Ordensdatenschutzbeauftragter wurde der gemeinsame Ordensdatenschutzbeauftragter der DOK (GDSB) bestellt. Betrieblicher Beauftragter für den Datenschutz ist weiterhin Matthias Hart.