Drei fränkische Ordensleute wurden kürzlich wegen ihres Einsatzes für bedrängte Menschen verurteilt. Michelle Becka reflektiert die ethische Problematik im Zwischenraum von Recht und Gerechtigkeit.
„’Kirchenasyl‘ ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei Abschiebung in ihr Herkunftsland Folter und Tod drohen oder für die mit einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten verbunden sind. Während des ‚Kirchenasyls‘ werden alle in Betracht zu ziehenden rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. […] In allen Fällen werden die Behörden und Gerichte über den Aufenthalt unterrichtet.“[1]
Kirchenasyl geht auf eine alte Tradition zurück und wird seit den 1980er Jahren in Deutschland praktiziert, seit 2014 ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Zum großen Teil handelt es sich dabei mittlerweile um sogenannte „Dublin-Fälle“: Den Menschen droht nicht die Abschiebung in das Heimatland, sondern in das EU-Land, über das sie in die EU eingereist sind. Die Zunahme dieser Fälle weist darauf hin, dass es einerseits nahezu unmöglich ist, direkt in Deutschland Asyl zu beantragen, und dass andererseits die Lebensbedingungen für Geflüchtete nicht in allen EU-Ländern vergleichbar sind – teils drohen unzumutbare Umstände.