Berliner Erklärung zum Flüchtlingsschutz

Verfolgte Menschen brauchen Schutz – auch in Europa! Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände weisen in dieser Erklärung in knappen Worten auf die historische Entstehung des Flüchtlingsschutzes und die Verantwortung Europas und Deutschlands für die Flüchtlinge hin. Sie wenden sich gegen die geplanten Ausgrenzungen.

Verfolgte Menschen brau-chen Schutz – auch in Europa. Als Lehre aus den verheerenden Folgen der Naziherrschaft war dieser Satz lange Zeit bindend und unwiderruflich für die Staaten Europas. Nun wird er zunehmend in Frage gestellt.

Während des 2. Weltkrieges standen Millionen Flüchtlinge vor verschlossenen Grenzen. Die um Schutz ersuchten Staaten erkannten zwar ihren Schutzbedarf, wollten aber nicht für ihre Schutzgewährung zuständig sein. Dies war der Grund für die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention im Jahr 1951. Bereits ein Jahr zuvor wurde die Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedet, welche erstmals in Europa einen völkerrechtlich verbindlichen Grundrechteschutz geschaffen hat und den Schutz vor Folter und unmenschlicher Behandlung garantiert. Diese Verträge bilden aus guten Gründen die Grundlage des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

Die unterzeichnenden Organisationen sind in großer Sorge, dass die aktuelle deutsche wie europäische Asylpolitik nicht mehr primär dem Schutz der Flüchtlinge als vielmehr dem Schutz der Grenzen dient.

Dies geschieht in einer Zeit, in der die Zahl von Flüchtlingen weltweit zwar weiter zunimmt, die Zahlen in Europa und Deutschland aber deutlich sinken. In einer Zeit, in der die meisten Menschen aus Syrien, Afghanistan, dem Südsudan, Myanmar und Somalia fliehen – Konfliktgebiete, für die nach wie vor keine Lösung in Sicht ist.

Die unterzeichnenden Organisationen appellieren an die deutsche Bundesregierung, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz in Deutschland und Europa zu übernehmen. Das bedeutet konkret:

1. Wir wenden uns gegen die Zurückweisung von schutzsuchenden Menschen an der europäischen Grenze.

Schutzsuchende müssen Zugang haben zu einem fairen und rechtsstaatlichen Verfahren in Europa. Wenn selbst wohlhabende Nationen ihre Grenzen für Flüchtlinge verschließen, werden andere Staaten diesem Beispiel folgen. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren gehört, dass Gerichte Behördenentscheidungen überprüfen und korrigieren können. Dies ist im Rahmen von Schnellverfahren an den Grenzen (hotspots) nicht gewährleistet.

2. Wir fordern eine solidarische Aufnahme von Schutzsuchenden in der EU statt nationaler Abschottung.

Innerhalb Europas legt die „Dublin III-Verordnung“ verbindlich fest, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Eine Zurückweisung an der Grenze ohne Feststellung des zuständigen Mitgliedsstaates ist daher rechtswidrig. Eine Reform des Dublin Systems ist dringend erforderlich. Statt nationaler Alleingänge an den Grenzen bedarf es einer solidarischen Aufnahme, bei der den Staaten an den südlichen Außengrenzen nicht die alleinige Verantwortung für die Asylsuchenden zugeschoben wird und die Interessen der Schutzsuchenden berücksichtigt werden.

Die vollständige Erklärung finden Sie hier.