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Antonia-Werr-Kreis

Der Antonia-Werr-Kreis besteht aus Frauen und Männern unterschiedlicher Lebensformen, die sich für Spiritualität und Auftrag unserer Gemeinschaft interessieren und daraus ihr Leben gestalten wollen. Es gibt die Möglichkeit, sich durch ein Versprechen auf Zeit an die Gemeinschaft zu binden.

Mitglieder, Interessierte und Schwestern treffen sich regelmäßig einmal im Monat, mindestens aber zweimal jährlich.

Grundsätzliches

Wir, die Kongregation der Dienerinnen der hl. Kindheit Jesu - Oberzeller Franziskanerinnen - sind eine apostolisch caritativ tätige Frauengemeinschaft innerhalb der katholischen Kirche.

Hinein genommen in die Sendung der Kirche sind wir als Gemeinschaft - 1855 von Antonia Werr gegründet - aufgefordert, unser Charisma mit anderen zu teilen. Das Zentrum der Spiritualität unserer Gemeinschaft ist das Geheimnis der Menschwerdung Gottes, in Jesus, dem Kind, unseren Herrn und Meister. Diese Wahrheit Gottes zu verkünden und erfahrbar zu machen im Dienst der Versöhnung und in Solidarität mit Menschen am Rande, vor allem mit Frauen in Not, ist die Sendung unserer Gemeinschaft.

Die Angliederung im äußeren Kreis, dem  Antonia Werr Kreis, ist eine Form der Zugehörigkeit zu uns Oberzeller Franziskanerinnen.

Voraussetzungen zur Angliederung

  • Frauen und Männer christlichen Glaubens ab dem 18. Lebensjahr,
  • der Wunsch nach einer geistlichen Beheimatung,
  • Interesse an Spiritualität und Sendung unserer Gemeinschaft.

Ziel der Angliederung ist die Verwirklichung der eigenen Berufung und Sendung in Kirche und Welt heute. Interessierte lernen Charisma und Geschichte unserer Gemeinschaft kennen durch Kontakte und Austausch mit Schwestern unserer Gemeinschaft und durch die Teilnahme an Veranstaltungen und Angeboten.

Angliederung

Die Aufnahme in den Antonia Werr Kreis erfolgt nach einer Zeit des Kennenlernens und der Vorbereitung. Die Bewerberin/der Bewerber stellt einen schriftlichen Antrag an die Generaloberin, in dem der Wunsch der Angliederung begründet ist.  Die Angliederung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren.  Auf Antrag und nach Prüfung ist eine Mitgliedschaft auf Dauer möglich.

Zugehörigkeit

Die Zugehörigkeit im Antonia-Werr-Kreis konkretisiert sich im Alltag:

  • in der Familie
  • im Beruf
  • in der Gesellschaft

Die Mitgliedschaft und die Vertiefung der Spiritualität konstituiert sich durch:

  • das Jahrestreffen der Mitglieder
  • Kontakte und Austausch mit Schwestern unserer Gemeinschaft
  • Teilnahme und Mitfeier besonderer Feste und Veranstaltungen
  • das Mitteilungsblatt

Entsprechend ihren eigenen Möglichkeiten engagieren sich die Mitglieder für Anliegen, Aufgaben und Projekte der Gemeinschaft.  Eine Verpflichtung daraus erwächst nicht.

Ein Mitleben auf Zeit in Anbindung an eine Konventsgemeinschaft ist möglich. Diese Art der assoziierten Mitgliedschaft ist durch einen eigenen Vertrag zu regeln.